oi.tax Hamburg — Steueranwalt für Betriebsprüfung
In der Betriebsprüfung die Kontrolle behalten — oder zurückgewinnen.
Prüfungsvorbereitung, Prüfungsverteidigung, Abwehr von Zuschätzungen, Steuerkorrektur — in jeder Phase der Aussenprüfung. Wir steigen ein, wann Sie uns brauchen: vor der Anordnung, ab dem ersten Prüfertag oder mitten im laufenden Verfahren.
Ihr Anwalt
Nils Obenhaus LL.M.
Rechtsanwalt & Steuerberater
- Zugelassen: RAK Hamburg · StBK Hamburg
- Spezialisiert auf Betriebsprüfungsverteidigung
- Auslandssachverhalte & Verrechnungspreise
- DE/CH: oi.tax Hamburg + oi.tax Zürich
Die Realität der Betriebsprüfung
Was in der Prüfung versäumt wird, lässt sich im Nachhinein nur noch unter grossem Aufwand korrigieren.
Jede Phase der Aussenprüfung hat eigene Verteidigungsoptionen — und ein eigenes Zeitfenster. Wer zu spät einsteigt, verliert Spielraum, den er nicht zurückbekommt.
Wir steigen dort ein, wo es kritisch wird — und so früh wie nötig.
Prüfung läuft — was jetzt?
Kommunikation, Datenzugriff, Prüferstrategie — wer die Führung abgibt, verliert sie.
Zuschätzung droht
Kassenführung oder GoBD im Fokus? Schätzungen sind methodisch angreifbar — wenn man rechtzeitig handelt.
Auslandssachverhalte im Fokus
Verrechnungspreise, Betriebsstätte, Transaktionsmatrix — jeder Prüfer sucht hier Angriffsfläche.
Bescheid erlassen — Frist läuft
Einspruch, AdV, Finanzgericht — die Optionen bleiben, aber das Zeitfenster schließt sich täglich.
Leistungen
Sechs Verteidigungsfelder.
Keine allgemeine Steuerberatung. Wir übernehmen Fälle unter Prüfungsdruck — und führen sie durch alle Eskalationsstufen.
Strategie
Prüfung als Projekt
Eine Betriebsprüfung läuft nicht einfach ab — sie wird geführt. Vorbereitung, Kommunikationslinie, Datenstrategie und aktive Kontrolle über jede Phase.
Mehr erfahren →Buchführung
GoBD & Datenzugriff
Formfehler sind kein Freifahrtschein für Schätzungen. Begrenzung des Datenzugriffs, Verteidigung bei GoBD-Mängeln und Kassenführung.
Mehr erfahren →Mitwirkung
Mitwirkungspflichten
Auskünfte und Vorlageverlangen sind nicht unbegrenzt. Wer zu viel vorlegt, schadet sich. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen: Grenzen kennen und einhalten.
Mehr erfahren →International
Auslandssachverhalte
Transaktionsmatrix, Verrechnungspreise, Betriebsstätte — internationale Sachverhalte sind der Hauptangriffspunkt moderner Aussenprüfungen.
Mehr erfahren →Schätzung
Zuschätzungen abwehren
Schätzungen sind methodisch angreifbar. Analyse der Schätzungsgrundlage, Gegenrechnung, Reduktion des Mehrergebnisses.
Mehr erfahren →Sonderfall
Steuerstrafrecht
Wenn aus der Betriebsprüfung ein Strafverfahren wird. Risikoanalyse, Verteidigung gegenüber BuStra, Vermeidung von Eskalation.
Mehr erfahren →Schnelleinstieg für CFOs & Steuerberater
Prüfungs-Quick-Check.
60–90 Minuten Analyse. Einordnung des Risikos. Konkrete Handlungsempfehlungen — ohne langes Onboarding.
Für Mandanten, die wissen wollen, wo sie stehen. Und für Steuerberater, die ein Zweitgutachten zu laufenden Prüfungsfeststellungen brauchen.
Für CFOs
Risiko, Mehrergebnis, Liquiditätsplanung — klare Einschätzung zur aktuellen Prüfungslage.
Für Steuerberater
Second Opinion zu Feststellungen. Übernahme der Verfahrensführung, wenn das Mandat die eigene Kapazität übersteigt.
Für internationale Fälle
DE-Verfahren Hamburg. TP-Substanz & Gegenberichtigung: Koordination mit oi.tax Zürich.
Aktuelle Entwicklungen
Was Sie jetzt wissen müssen.
Auslandssachverhalte im Fokus
§ 90 Abs. 3 AO n.F.: Transaktionsmatrix binnen 30 Tage nach Prüfungsanordnung vorlegen. Auslandssachverhalte sind der Hauptangriffspunkt moderner Aussenprüfungen — Verrechnungspreise, Betriebsstätten, grenzüberschreitende Zahlungsflüsse.
Mitwirkung — aber nicht um jeden Preis
Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen: Ab 6 Monaten ohne ausreichende Mitwirkung droht Verzögerungsgeld bis EUR 3,75 Mio. Aber: Nicht jede Anforderung des Prüfers ist berechtigt. Wer zu viel vorlegt, gibt Angriffsfläche.
Schätzung — nicht nur Richtsatzsammlung
BFH X R 19/21: Der Prüfer muss aus mehreren Schätzungsmethoden die für den Steuerpflichtigen günstigste wählen. Die amtliche Richtsatzsammlung ist nur eine von mehreren Methoden — und methodisch angreifbar.
Berichtigung für ungeprüfte Jahre
Prüfungsergebnisse müssen auf ungeprüfte Jahre umgesetzt werden. Diese Pflicht wirkt in beide Richtungen: Sie kann Erstattungsansprüche begründen — oder zu Nachzahlungen in Folgejahren führen.
Kontakt
Prüfungsanordnung oder laufende Betriebsprüfung — wir übernehmen ab sofort.
Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige unserer Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.