oi.tax Hamburg — Tax Controversy

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in der Betriebsprüfung.

Kein Einstieg „im Vorfeld" — sondern genau dann, wenn das Finanzamt Druck macht. Prüfungsverteidigung, Abwehr von Zuschätzungen, Steuerkorrektur. Bis vor Gericht, wenn nötig.

German Tax Audit Defense

Court-Ready if Needed.

  • Prüfungsverteidigung ab Anordnung
  • GoBD & Datenzugriff Defense
  • Abwehr von Zuschätzungen
  • Steuerkorrektur & Gegenberichtigung
  • Einspruch · AdV · Finanzgericht · BFH

Die Realität der Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist kein Steuerrechtsthema.

Sie ist ein Verfahrens- und Verteidigungsproblem. Wer das nicht erkennt, verliert Verfahrensposition — bevor der erste Bescheid ergeht.

Wir steigen dort ein, wo es kritisch wird.

Datenzugriff

Unkontrollierter Zugriff → Kontrollverlust

Formfehler

GoBD-Mängel → Schätzungsbefugnis

Feststellungen

Prüferhypothesen → Mehrergebnis

Bescheid

Frist läuft → Einspruch oder Akzeptanz


Schnelleinstieg für CFOs & Steuerberater

Prüfungs-Quick-Check.

60–90 Minuten Analyse. Einordnung des Risikos. Konkrete Handlungsempfehlungen — ohne langes Onboarding.

Für Mandanten, die wissen wollen, wo sie stehen. Und für Steuerberater, die ein Zweitgutachten zu laufenden Prüfungsfeststellungen brauchen.

Für CFOs

Risiko, Mehrergebnis, Liquiditätsplanung — klare Einschätzung zur aktuellen Prüfungslage.

Für Steuerberater

Second Opinion zu Feststellungen. Übernahme der Verfahrensführung, wenn das Mandat die eigene Kapazität übersteigt.

Für internationale Fälle

DE-Verfahren Hamburg. TP-Substanz & Gegenberichtigung: Koordination mit oi.tax Zürich.


Aktuelle Entwicklungen

Was Sie jetzt wissen müssen.

Neu 2025

Transaktionsmatrix — 30-Tage-Frist

§ 90 Abs. 3 AO n.F.: Transaktionsmatrix binnen 30 Tage nach Prüfungsanordnung. BMF-Merkblatt 02.04.2025 konkretisiert das Format. Nichtvorlage: Bussgeld EUR 5.000.

Neu 2025

Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Ab 6 Monaten ohne ausreichende Mitwirkung: Verzögerungsgeld bis EUR 3,75 Mio. (ab EUR 12 Mio. Umsatz). Die ApO 2026 setzt dieses Instrument konsequent ein.

BFH 18.12.2024

Betriebsstättengewinnermittlung

BFH I R 45/22 + I R 49/23: § 1 Abs. 5 AStG ist Korrekturnorm, keine eigenständige Gewinnermittlungsgrundlage. Prüferkorrekturen auf falscher Grundlage: angreifbar.

BFH 18.6.2025

Schätzung nach Richtsatzsammlung

BFH X R 19/21: Zur Auswahl zwischen Schätzungsmethoden und zur Zulässigkeit der Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung. Relevanz für laufende Schätzungsabwehr.

Kontakt

Prüfungsanordnung erhalten oder bereits in der Betriebsprüfung? Wir übernehmen die Verteidigung und strukturieren das weitere Vorgehen.

Sofort sprechen

Für akute Fälle in der Betriebsprüfung. Direkte Ersteinschätzung und Festlegung der nächsten Schritte.

+49 40 49 20 93 43

Termin vereinbaren

Für strukturierte Fälle: Unterlagen vorab senden und im Gespräch gezielt bewerten lassen.

Teams Termin

Oder: Prüfungs-Quick-Check starten

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