oi.tax Hamburg — Steueranwalt für Betriebsprüfung

In der Betriebsprüfung die Kontrolle behalten — oder zurückgewinnen.

Prüfungsvorbereitung, Prüfungsverteidigung, Abwehr von Zuschätzungen, Steuerkorrektur — in jeder Phase der Aussenprüfung. Wir steigen ein, wann Sie uns brauchen: vor der Anordnung, ab dem ersten Prüfertag oder mitten im laufenden Verfahren.

Ihr Anwalt

Nils Obenhaus LL.M.

Rechtsanwalt & Steuerberater

  • Zugelassen: RAK Hamburg · StBK Hamburg
  • Spezialisiert auf Betriebsprüfungsverteidigung
  • Auslandssachverhalte & Verrechnungspreise
  • DE/CH: oi.tax Hamburg + oi.tax Zürich
Direkt anfragen →

Die Realität der Betriebsprüfung

Was in der Prüfung versäumt wird, lässt sich im Nachhinein nur noch unter grossem Aufwand korrigieren.

Jede Phase der Aussenprüfung hat eigene Verteidigungsoptionen — und ein eigenes Zeitfenster. Wer zu spät einsteigt, verliert Spielraum, den er nicht zurückbekommt.

Wir steigen dort ein, wo es kritisch wird — und so früh wie nötig.

Prüfung läuft — was jetzt?

Kommunikation, Datenzugriff, Prüferstrategie — wer die Führung abgibt, verliert sie.

Zuschätzung droht

Kassenführung oder GoBD im Fokus? Schätzungen sind methodisch angreifbar — wenn man rechtzeitig handelt.

Auslandssachverhalte im Fokus

Verrechnungspreise, Betriebsstätte, Transaktionsmatrix — jeder Prüfer sucht hier Angriffsfläche.

Bescheid erlassen — Frist läuft

Einspruch, AdV, Finanzgericht — die Optionen bleiben, aber das Zeitfenster schließt sich täglich.


Schnelleinstieg für CFOs & Steuerberater

Prüfungs-Quick-Check.

60–90 Minuten Analyse. Einordnung des Risikos. Konkrete Handlungsempfehlungen — ohne langes Onboarding.

Für Mandanten, die wissen wollen, wo sie stehen. Und für Steuerberater, die ein Zweitgutachten zu laufenden Prüfungsfeststellungen brauchen.

Für CFOs

Risiko, Mehrergebnis, Liquiditätsplanung — klare Einschätzung zur aktuellen Prüfungslage.

Für Steuerberater

Second Opinion zu Feststellungen. Übernahme der Verfahrensführung, wenn das Mandat die eigene Kapazität übersteigt.

Für internationale Fälle

DE-Verfahren Hamburg. TP-Substanz & Gegenberichtigung: Koordination mit oi.tax Zürich.


Aktuelle Entwicklungen

Was Sie jetzt wissen müssen.

Neu 2025

Auslandssachverhalte im Fokus

§ 90 Abs. 3 AO n.F.: Transaktionsmatrix binnen 30 Tage nach Prüfungsanordnung vorlegen. Auslandssachverhalte sind der Hauptangriffspunkt moderner Aussenprüfungen — Verrechnungspreise, Betriebsstätten, grenzüberschreitende Zahlungsflüsse.

Neu 2025

Mitwirkung — aber nicht um jeden Preis

Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen: Ab 6 Monaten ohne ausreichende Mitwirkung droht Verzögerungsgeld bis EUR 3,75 Mio. Aber: Nicht jede Anforderung des Prüfers ist berechtigt. Wer zu viel vorlegt, gibt Angriffsfläche.

BFH 18.6.2025

Schätzung — nicht nur Richtsatzsammlung

BFH X R 19/21: Der Prüfer muss aus mehreren Schätzungsmethoden die für den Steuerpflichtigen günstigste wählen. Die amtliche Richtsatzsammlung ist nur eine von mehreren Methoden — und methodisch angreifbar.

Folgewirkung

Berichtigung für ungeprüfte Jahre

Prüfungsergebnisse müssen auf ungeprüfte Jahre umgesetzt werden. Diese Pflicht wirkt in beide Richtungen: Sie kann Erstattungsansprüche begründen — oder zu Nachzahlungen in Folgejahren führen.

Kontakt

Prüfungsanordnung oder laufende Betriebsprüfung — wir übernehmen ab sofort.

Verschlüsselte Nachricht senden Teams-Termin

+49 40 49 20 93 43

Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige unserer Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.