oi.tax Hamburg — Steueranwalt für Betriebsprüfung

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in der Betriebsprüfung.

Kein Einstieg „im Vorfeld" — sondern genau dann, wenn das Finanzamt Druck macht. Prüfungsverteidigung, Abwehr von Zuschätzungen, Steuerkorrektur. Bis vor Gericht, wenn nötig.

Betriebsprüfungsverteidigung Hamburg

Konsequent durch alle Instanzen.

  • Prüfungsverteidigung ab Anordnung
  • GoBD & Datenzugriff Defense
  • Abwehr von Zuschätzungen
  • Steuerkorrektur & Gegenberichtigung
  • Einspruch · AdV · Finanzgericht · BFH

Die Realität der Betriebsprüfung

Was in der Prüfung versäumt wird, lässt sich im Einspruch nicht mehr korrigieren.

Jede Phase der Aussenprüfung hat eigene Verteidigungsoptionen — und ein eigenes Zeitfenster. Wer zu spät einsteigt, verliert Spielraum, den er nicht zurückbekommt.

Wir steigen dort ein, wo es kritisch wird.

Datenzugriff

Unkontrollierter Zugriff → Kontrollverlust

Formfehler

GoBD-Mängel → Schätzungsbefugnis

Feststellungen

Prüferhypothesen → Mehrergebnis

Bescheid

Frist läuft → Einspruch oder Akzeptanz


Schnelleinstieg für CFOs & Steuerberater

Prüfungs-Quick-Check.

60–90 Minuten Analyse. Einordnung des Risikos. Konkrete Handlungsempfehlungen — ohne langes Onboarding.

Für Mandanten, die wissen wollen, wo sie stehen. Und für Steuerberater, die ein Zweitgutachten zu laufenden Prüfungsfeststellungen brauchen.

Für CFOs

Risiko, Mehrergebnis, Liquiditätsplanung — klare Einschätzung zur aktuellen Prüfungslage.

Für Steuerberater

Second Opinion zu Feststellungen. Übernahme der Verfahrensführung, wenn das Mandat die eigene Kapazität übersteigt.

Für internationale Fälle

DE-Verfahren Hamburg. TP-Substanz & Gegenberichtigung: Koordination mit oi.tax Zürich.


Aktuelle Entwicklungen

Was Sie jetzt wissen müssen.

Neu 2025

Transaktionsmatrix — 30-Tage-Frist

§ 90 Abs. 3 AO n.F.: Transaktionsmatrix binnen 30 Tage nach Prüfungsanordnung. BMF-Merkblatt 02.04.2025 konkretisiert das Format. Nichtvorlage: Bussgeld EUR 5.000.

Neu 2025

Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Ab 6 Monaten ohne ausreichende Mitwirkung: Verzögerungsgeld bis EUR 3,75 Mio. (ab EUR 12 Mio. Umsatz). Die ApO 2026 setzt dieses Instrument konsequent ein.

BFH 18.12.2024

Betriebsstättengewinnermittlung

BFH I R 45/22 + I R 49/23: § 1 Abs. 5 AStG ist Korrekturnorm, keine eigenständige Gewinnermittlungsgrundlage. Prüferkorrekturen auf falscher Grundlage: angreifbar.

BFH 18.6.2025

Schätzung nach Richtsatzsammlung

BFH X R 19/21: Zur Auswahl zwischen Schätzungsmethoden und zur Zulässigkeit der Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung. Relevanz für laufende Schätzungsabwehr.

Kontakt

Prüfungsanordnung oder laufende Betriebsprüfung — wir übernehmen ab sofort.

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*Gesicherter Versandbereich — anwaltliche Vertraulichkeit, Anhänge beifügbar.

Telefonisch: +49 40 49 20 93 43