oi.tax Hamburg — Steueranwalt für Betriebsprüfung
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in der Betriebsprüfung.
Kein Einstieg „im Vorfeld" — sondern genau dann, wenn das Finanzamt Druck macht. Prüfungsverteidigung, Abwehr von Zuschätzungen, Steuerkorrektur. Bis vor Gericht, wenn nötig.
Betriebsprüfungsverteidigung Hamburg
Konsequent durch alle Instanzen.
- Prüfungsverteidigung ab Anordnung
- GoBD & Datenzugriff Defense
- Abwehr von Zuschätzungen
- Steuerkorrektur & Gegenberichtigung
- Einspruch · AdV · Finanzgericht · BFH
Die Realität der Betriebsprüfung
Was in der Prüfung versäumt wird, lässt sich im Einspruch nicht mehr korrigieren.
Jede Phase der Aussenprüfung hat eigene Verteidigungsoptionen — und ein eigenes Zeitfenster. Wer zu spät einsteigt, verliert Spielraum, den er nicht zurückbekommt.
Wir steigen dort ein, wo es kritisch wird.
Datenzugriff
Unkontrollierter Zugriff → Kontrollverlust
Formfehler
GoBD-Mängel → Schätzungsbefugnis
Feststellungen
Prüferhypothesen → Mehrergebnis
Bescheid
Frist läuft → Einspruch oder Akzeptanz
Leistungen
Fünf Verteidigungsfelder.
Keine allgemeine Steuerberatung. Wir übernehmen Fälle unter Prüfungsdruck — und führen sie durch alle Eskalationsstufen.
Phase 1
Prüfungsverteidigung
Strategie, Kommunikationslinie und Kontrolle ab dem ersten Tag der Aussenprüfung. Fehler in dieser Phase lassen sich später kaum korrigieren.
Mehr erfahren →Phase 2
GoBD & Datenzugriff
Formfehler sind kein Freifahrtschein für Schätzungen. Begrenzung des Datenzugriffs, Verteidigung bei GoBD-Mängeln und Kassenführung.
Mehr erfahren →Phase 3
Zuschätzungen abwehren
Schätzungen sind methodisch angreifbar. Analyse der Schätzungsgrundlage, Gegenrechnung, Reduktion des Mehrergebnisses.
Mehr erfahren →Phase 4
Steuerkorrektur
Nicht nur abwehren — gezielt korrigieren. Gegenberichtigung bei einseitigen DE-Korrekturen, insbesondere bei internationalen Sachverhalten.
Mehr erfahren →Phase 5
Einspruch & Verfahren
Einspruch gegen den Bescheid. Aussetzung der Vollziehung. Finanzgericht Hamburg. BFH-Revision. Jede Eskalationsstufe vorbereitet.
Mehr erfahren →Sonderfall
Steuerstrafrecht
Wenn aus der Betriebsprüfung ein Strafverfahren wird. Risikoanalyse, Verteidigung gegenüber BuStra, Vermeidung von Eskalation.
Mehr erfahren →Schnelleinstieg für CFOs & Steuerberater
Prüfungs-Quick-Check.
60–90 Minuten Analyse. Einordnung des Risikos. Konkrete Handlungsempfehlungen — ohne langes Onboarding.
Für Mandanten, die wissen wollen, wo sie stehen. Und für Steuerberater, die ein Zweitgutachten zu laufenden Prüfungsfeststellungen brauchen.
Für CFOs
Risiko, Mehrergebnis, Liquiditätsplanung — klare Einschätzung zur aktuellen Prüfungslage.
Für Steuerberater
Second Opinion zu Feststellungen. Übernahme der Verfahrensführung, wenn das Mandat die eigene Kapazität übersteigt.
Für internationale Fälle
DE-Verfahren Hamburg. TP-Substanz & Gegenberichtigung: Koordination mit oi.tax Zürich.
Aktuelle Entwicklungen
Was Sie jetzt wissen müssen.
Transaktionsmatrix — 30-Tage-Frist
§ 90 Abs. 3 AO n.F.: Transaktionsmatrix binnen 30 Tage nach Prüfungsanordnung. BMF-Merkblatt 02.04.2025 konkretisiert das Format. Nichtvorlage: Bussgeld EUR 5.000.
Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
Ab 6 Monaten ohne ausreichende Mitwirkung: Verzögerungsgeld bis EUR 3,75 Mio. (ab EUR 12 Mio. Umsatz). Die ApO 2026 setzt dieses Instrument konsequent ein.
Betriebsstättengewinnermittlung
BFH I R 45/22 + I R 49/23: § 1 Abs. 5 AStG ist Korrekturnorm, keine eigenständige Gewinnermittlungsgrundlage. Prüferkorrekturen auf falscher Grundlage: angreifbar.
Schätzung nach Richtsatzsammlung
BFH X R 19/21: Zur Auswahl zwischen Schätzungsmethoden und zur Zulässigkeit der Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung. Relevanz für laufende Schätzungsabwehr.
Kontakt
Prüfungsanordnung oder laufende Betriebsprüfung — wir übernehmen ab sofort.
*Gesicherter Versandbereich — anwaltliche Vertraulichkeit, Anhänge beifügbar.
Telefonisch: +49 40 49 20 93 43