Was passiert, wenn man ohne Gewerbeerlaubnis arbeitet?

Das Arbeiten ohne Gewerbeerlaubnis ist Schwarzarbeit. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbusse bis zu EUR 50.000 belegt ist. Darüber hinaus hat die Gewerbebehörde eine Gewerbeuntersagung auszusprechen. Die Gewerbeuntersagung kann im schlimmsten Fall auch die Ausübung solcher Tätigkeiten umfassen, die für sich allein genommen nicht erlaubnispflichtig sind.

Wettbewerber sind befugt, unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten einen ohne Gewerbeerlaubnis tätigen Unternehmer auf Unterlassen in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls zu verklagen, was zu hohen Kosten führen kann.

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