Ihr Unternehmen ist vom Thema Scheinselbständigkeit möglicherweise dann betroffen, wenn nicht regulär angestellte Fach- und Hilfskräfte alle Arbeiten im Unternehmen erledigen. Das gilt auch für Hilfstätigkeiten wie Gebäudereinigung. Jede im und für das Unternehmen von Externen verrichtete Tätigkeit ist ein mögliches Einfallstor für Scheinselbständigkeit. Sofern Sie sich dabei am Markt etablierter Unternehmen bedienen, besteht die Gefahr tatsächlich nicht. In allen anderen Fällen ist aber der Beschäftigungsstatus zu hinterfragen.
Um die Gefahr von Scheinselbständigkeit auszuschliessen, reicht es nicht, wenn ein Unternehmer einen Externen beauftragt, der nicht in Person leistet, sondern seine Arbeit durch andere verrichtet. Dies können selbständige Subunternehmer sein. Wenn ein Unternehmer nicht aufpasst, kann sich ganz leicht herausstellen, dass diese ihm gar nicht bekannten Arbeitskräfte seine Beschäftigten sind und nicht Subunternehmer des von ihm beauftragten Externen. Es kann sich am Ende herausstellen, dass der ihm nur Leiharbeiter ins Haus geschickt hat.