Zuschätzungen in der Betriebsprüfung angreifen
Das Finanzamt schätzt — das heisst nicht, dass die Schätzung stimmt. Schätzungsanlass, Methode und Höhe sind drei voneinander unabhängige Angriffspunkte.
Schätzungsanlass: Besteht das Recht zur Schätzung überhaupt?
Bevor die Methode angegriffen wird, steht die Grundfrage: Ist das Finanzamt überhaupt zur Schätzung berechtigt? § 162 AO setzt einen konkreten Schätzungsanlass voraus. Formelle Buchführungsmängel allein genügen nicht — es muss eine sachliche Unrichtigkeit hinzukommen oder die Besteuerungsgrundlagen müssen sich nicht mehr zuverlässig ermitteln lassen.
Angriffspunkt: kein Schätzungsanlass
Wenn das Finanzamt den Schätzungsanlass nicht substanziiert darlegt, fehlt die Grundlage für jede Zuschätzung — unabhängig von der Methode. Dieser Einwand muss früh, spätestens in der Schlussbesprechung, zu Protokoll genommen werden.
Die häufigsten Schätzungsmethoden und ihre Angriffspunkte
Nachkalkulation
Der Prüfer kalkuliert Umsatz und Gewinn anhand von Wareneinkauf und Aufschlagsätzen nach. Die häufigste Methode — und die angreifbarste, wenn die Prämissen nicht stimmen.
Angriff: Abfälle, Schwund, Eigenverbrauch, Preisrabatte, Mischkalkulation müssen berücksichtigt sein. Eigene Nachkalkulation mit Belegen schlägt die Prüferrechnung.
Richtsatzsammlung
Das Finanzamt schätzt anhand bundeseinheitlicher Rohgewinnaufschlagsätze (Richtsatzsammlung). Richtsätze sind Durchschnittswerte — keine Mindestmargen.
Angriff: Standort, Kundschaft, Preisniveau, besondere Kostenstruktur können Abweichungen begründen. BFH X R 19/21 (18.6.2025): Richtsatzschätzung ist nur eine von mehreren gleichrangigen Methoden.
Zeitreihenvergleich / Quantilsschätzung
Vergleich von Umsatz- und Rohgewinnentwicklungen über Perioden; häufig als Quantilsschätzung: Der Prüfer setzt nicht den Mittelwert, sondern ein höheres Quantil als Schätzgrundlage an.
Angriff: Saisonalität, Personalwechsel, Umbau, Sortimentswechsel erklären Schwankungen. Die Basisperiode muss repräsentativ sein. Die Wahl des Quantils muss begründet werden.
Griffweise Zuschätzung
Zuschätzung ohne exakte Herleitung, auf Basis von Plausibilitätserwägungen. Die angreifbarste Methode, weil die Herleitung fehlt.
Angriff: Das Finanzamt muss die Methode und Höhe begründen. Eine griffweise Schätzung ohne nachvollziehbare Grundlage verletzt das Gebot der Nachvollziehbarkeit.
Alternative Berechnung: das stärkste Instrument
Die eigene, belegt hergeleitete alternative Berechnung ist das wirksamste Instrument gegen eine Zuschätzung. Sie zwingt das Finanzamt, seine Methode zu verteidigen — und verschiebt die Beweislast. Im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht ist eine gut belegte Gegenrechnung häufig entscheidend.
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