Unsere Leistungen für Sie
Fachanwalt für Steuerrecht * Steuerberater * Strafverteidiger

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Die Leistungen von OBENHAUS Steueranwalt Hamburg

Wir vertreten und verteidigen. Wir beraten und gestalten. Wir schulen und trainieren.

Beratung

Wir beraten Sie kompetent mit jahrelanger Praxiserfahrung zu unseren Tätigkeitsschwerpunten, etwa wie Sie sich auf Betriebsprüfungen vorbereiten, Verfahrensdokumentationen erstellen, wie Sie mit Tax Compliance Ihre steuerliche Haftungsrisiken und Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit minimieren.

Vertretung vor Behörden

Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzämtern bei Betriebsprüfungen und Steuer-Nachschauen, bei Schätzungen.

Wir vertreten Sie bei Zollprüfungen sowie bei Lohn-Betriebsprüfungen und Schwarzarbeitsprüfungen gegenüber dem Zoll und der Rentenversicherung

Prozessvertretung

Rechtsanwalt Obenhaus vertritt Sie vor den Finanzgerichten und in Nichtzulassungsbeschwerden sowie Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, vor den Sozialgerichten und hilft Ihnen, vor den ordentlichen Gerichten Ansprüche gegen Steuerberater durchzusetzen.

Compliance-Beauftragter

Spätestens seitdem sich die Finanzverwaltung dahingehend geäussert hat, dass ein Tax-Compliance-Management-System Strafbarkeitsrisiken mindern kann, ist dieses für Unternehmen jeder Grösse ein Thema. Wir beraten Sie dazu, welche Tax Compliance in Ihrem Unternehmen erforderlich ist und setzen die notwendigen Massnahmen um.

Wir können als externer Compliance-Beauftragter im Rahmen eines Tax-Compliance-Management-Systems für Sie tätig werden.

Schulungen & Seminare

Wir führen mit Ihren Mitarbeitern Schulungen & Seminare zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten durch, etwa zu Kassenbuchführungen, Tax Compliance und Verfahrensdokumentationen, und dazu wie man in Ihrem Betrieb steuerliche Haftungsrisiken und Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit vermeidet.

Strafverteidigung

Als Strafverteidiger haben wir mit jahrelange Erfahrung in Strafprozessen besonders wegen Steuerhinterziehung, Beitragsvorenthaltung, Betrug und Insolvenzverschleppung. Bei Strafsachen, die steuerliche und/oder buchhalterische Expertise erfordern, stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite und helfen Ihnen umfassend, also im Strafverfahren ebenso wie in einhergehenden Besteuerungsverfahren oder Verfahren wegen Sozialversicherungsbeiträgen.

So kann OBENHAUS Steueranwalt Hamburg Ihnen weiterhelfen:

LEISTUNGEN im Detail

Fachanwalt für Steuerrecht in Hamburg

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht

Um sich vor unliebsamen Folgen bei der Steuer und Sozialversicherung zu schützen, ist eine sorgfältige und eingehende Betrachtung der geplanten ebenso wie der verwirklichten Sachverhalte ratsam. Die Sachverhalte sind auf die Auswirkung bei der Steuer und Sozialversicherung hin sowie auf sich daraus ergebenden Handlungsbedarf zu überprüfen.

Wir stehen Ihnen hierbei beratend zur Seite und geben Ihnen die Auskünfte und Hilfestellung, die Sie für Ihre sachgerechten Entscheidungen benötigen.

Wir beraten besonders im Hinblick darauf, wie sich Unternehmen auf Prüfungen der Finanzämter und Zollämter sowie der Deutschen Rentenversicherung vorbereiten können, um hohe Nachzahlungen oder gar Strafverfahren zu vermeiden.

Die Vertretung vor Behörden durch einen Fachanwalt für Steuerrecht

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Vertretung gegenüber Behörden, vor allem den Finanzämtern und Zollämtern sowie der Deutschen Rentenversicherung.

Finanzämter

Wir vertreten im Konfliktfall Ihre Interessen gegenüber den Finanzämtern.

Das Steuerrecht ist bekanntermaßen komplex und kompliziert. Sich gegenüberstehende Rechtsauffassungen von Finanzamt einerseits und Steuerbürger andererseits bleiben da nicht aus. Gibt der Steuerbürger sich nicht der Resignation preis, so ist der Steuerstreit die Folge.

Steuerstreit ist besonders dort häufig, wo dem Finanzamt Ermessen eingeräumt und über die Ermessensausübung durch das Finanzamt gestritten wird. Das ist besonders bei Betriebsprüfungen der Fall, wenn es dort darum geht, ob und wie geprüft wird, sowie bei Schätzungen.

Die sachgerechte Vertretung vor den Finanzämtern ist auch dort angezeigt, wo Sachverhalte dem Finanzamt nachzumelden oder bereits eingereichte Steuererklärungen und Steueranmeldungen zu berichtigen sind.

Neben einem hervorragenden Fachwissen im Steuerrecht und anderen Rechtsbereichen vermögen insbesondere ausgezeichnete juristische Fähigkeiten im steuerlichen Verfahrensrecht und Prozessrecht die Erfolgsaussichten im Steuerstreit entscheidend zu steigern. Expertise auf diesem Gebiet ist vielfach ausschlaggebend für den Erfolg eines Einspruchsverfahrens oder Klagverfahrens.

  • Vertretung bei Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern
  • Durchführen von Anzeigen und Meldungen von Steuergestaltungen sowie Firmengründungen im Ausland gegenüber den Finanzämtern
  • Nacherklärungen, Berichtigungen von Steuererklärungen und Steueranmeldungen, Selbstanzeigen
  • Argumentationsaufbereitung für Finanzbehörden durch Experten mit steuerlichem und juristischem Know-how

Steuerliche Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschau: Hilfe durch einen Fachanwalt für Steuerrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit gilt der Begleitung von Unternehmern und Steuerpflichtigen in Prüfungsverfahren der Finanzämter und Zollbehörden.

  • Vorbereitung der Prüfung durch Analyse der vorzulegenden Daten und Unterlagen
  • Vorbereitung der Prüfung durch Beratung zu richtigem Verhalten bei einer Prüfung
  • Vorbereitung der Prüfung durch Erstellen einer Verfahrensdokumentation
  • Beratung zur prüfungsoptimalen Einrichtung Ihres Unternehmens
  • Vertretung im Rahmen der Betriebsprüfung durch Experten mit steuerlichem und juristischem Know-how
  • Vertretung bei Einspruchs- und Antragsverfahren gegen Prüfungsmassnahmen
  • Vertretung bei Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide im Anschluss an die Betriebsprüfung

Betriebsprüfung der Rentenversicherung

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit gilt der Begleitung von Unternehmern in Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger, zumeist im Rahmen von Schwarzarbeitskontrollen oder Mindestlohnkontrollen.

  • Vorbereitung der Prüfung durch Analyse der vorzulegenden Daten und Unterlagen
  • Vorbereitung der Prüfung durch Beratung zu richtigem Verhalten bei einer Prüfung
  • Vertretung im Rahmen der Betriebsprüfung
  • Vertretung bei Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsmassnahmen
  • Vertretung bei Widerspruchsverfahren gegen Beitragsbescheide und Statusfeststellungsbescheide im Anschluss an die Betriebsprüfung

Zoll

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit gilt der Begleitung von Unternehmern und Steuerpflichtigen in Prüfungsverfahren der Zollbehörden, seien es Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder steuerliche Betriebsprüfungen durch die Zollbehörden.

  • Vorbereitung der Prüfung durch Analyse der vorzulegenden Daten und Unterlagen
  • Vorbereitung der Prüfung durch Beratung zu richtigem Verhalten bei einer Prüfung
  • Vertretung im Rahmen der Zollkontrollen
  • Vertretung bei Einspruchs- und Antragsverfahren gegen Prüfungsmassnahmen
  • Vertretung bei Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide im Anschluss an die Betriebsprüfung

Prozessvertretung

Wir vertreten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen vor den Finanzgerichten und den Sozialgerichten.

Finanzgerichtsprozesse

Wir vertreten Steuerpflichtige vor den Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Die Richterinnen und Richter befinden über Klagen von Bürgern, die meinen, zu Unrecht von Finanzämtern oder von Zollbehörden „zur Kasse gebeten“ worden zu sein.

Bürger können sich also vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und in Zollsachen ergehen. Die Bestrafung von Steuersündern gehört daher nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte.

Das Finanzgericht ist auch kein „verlängerter Arm“ der Finanzverwaltung. Es ist – wie jedes anderes Gericht auch – unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. mehr…

  • Vertretung in Klagverfahren und Antragsverfahren vor den Finanzgerichten
  • Vertretung in Revisionsverfahren oder Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision dem Bundesfinanzhof

Sozialgerichtsprozesse

Wir vertreten vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht, und zwar in Verfahren im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger.

  • Vertretung in Klagverfahren und Antragsverfahren vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Vertretung in Revisionsverfahren oder Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision dem Bundessozialgericht

Strafverteidiger

Wir übernehmen die Strafverteidigung wegen Steuerdelikten und Wirtschaftsstrafsachen. Das umfasst sämtliche Verfahren rund um das Strafverfahren von der Einleitung des Strafverfahrens über die Begleitung bei Durchsuchungsmassnahmen und Steuerfahndungsprüfungen, während und bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Übernahme der Vertretung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten und Strafkammern.

Wir werden als Strafverteidiger bei Strafsachen und Bussgeldsachen tätig, die einen Zusammenhang zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht aufweisen oder wirtschaftsrechtliche Expertise erfordern, insbesondere Steuerhinterziehung, Steuergefährdung, Insolvenzverschleppung, Beitragsvorenthaltung, Schwarzarbeitsdelikte, Geldwäsche.

In diesem Verfahren hat die Vermögensabschöpfung eine grosse Bedeutung: Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind gehalten, die wirtschaftlichen Vorteile aus den Straftaten durch Einziehung abzuschöpfen („Straftaten dürfen sich nicht lohnen“).

  • Begleitung bei Durchsuchungsmassnahmen und Steuerfahndungsprüfungen
  • Beschwerden gegen Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Massnahmen der Sicherung der Einziehung, Haft
  • Vertretung gegenüber Finanzämtern und Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten und Strafkammern

Schulungen und Seminare

Wir führen Schulungen und Seminare zu ausgewählten Themen in unseren Schwerpunktgebieten Betriebsprüfung, Kassenbuchführung, Schwarzarbeit und Geldwäsche durch, um Unternehmer in die Lage zu versetzen, sich hier sachgerecht einzurichten und damit hohe Steuernachzahlungen und gar Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden.

Externer Compliance-Beauftragter

Sowohl Steuergesetze als auch andere Ordnungsvorschriften wie Datenschutzgesetze und Geldwäschegesetz nehmen Unternehmen zusehends in die Pflicht, die innerbetriebliche Compliance sicherzustellen und sehen für Compliance-Verstösse teils empfindliche Sanktionen vor.

Unter Compliance ist die Einhaltung von Regeln (gesetzliche Bestimmungen, unternehmensinterne Richtlinien oder freiwillige Kodizes) zu verstehen. Compliance kann somit kurz als Regeltreue bzw. Regelkonformität übersetzt werden.

Dementsprechend wird unter einem Compliance-Management-System die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter sowie ggf. von Dritten und zur Vermeidung von Regelverstößen verstanden

In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung von Tax Compliance zunehmend ins Bewusstsein der Unternehmen gerückt; sie haben hierzu eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen getroffen. Oftmals sind diese jedoch wenig miteinander verknüpft und nicht hinreichend dokumentiert.

Für die Unternehmen stellt sich die Frage, ob die getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf eine Enthaftung der handelnden Organe hinreichend sind und wie im Zweifelsfall ein Nachweis gegenüber den Finanzbehörden erfolgen kann.

Unterhält ein Unternehmen ein Tax-Compliance-Management-System (Tax-CMS), stellt das ein starkes Indiz im Rahmen der Enthaftung der Organe dar, schafft Vertrauen auf Ebene der Finanzverwaltung und eröffnet die Möglichkeit, auch in Zukunft korrigierte Steuererklärungen nach § 153 AO abgeben zu können, ohne dass dies das Finanzamt gleich als Selbstanzeige aufwirft und damit viel strengeren Anforderungen unterwirft.

Ein Tax-Compliance-Management-System kann einem Unternehmen und seinen Geschäftsführern also viel Ärger und teure Nachzahlungen ersparen.

Darüber hinaus kommt dem Tax-Compliance-Management-System eine Reaktionsfunktion zu. Kommt es im Unternehmen zu Gesetzesverstößen, soll das Tax Compliance-System dazu dienen, diese aufzudecken und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch dies kann dem Unternehmen teure Steuernachzahlungen ersparen.

Geldwäsche-Compliance hingegen ist nicht freiwillig, sondern für viele Unternehmen Pflicht. Jedes Unternehmen, dass das Geldwäschegesetz in die Pflicht nimmt, muss sich darum kümmern. Dabei nimmt das Geldwäschegesetz inzwischen nicht mehr nur die Finanzbranche in die Pflicht, sondern auch Güterhändler (zB Juweliere, Autohändler) und den Immobiliensektor (zB Makler, Bauträger).

Diese Unternehmen müssen Kontroll-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten ausüben. Wer dem nicht oder nicht ordnungsmässig nachkommt, dem drohen hohe Bussgelder oder er sieht sich schlimmstenfalls mit einem Strafverfahren wegen Geldwäsche konfrontiert.

Besonders für kleine Unternehmen und für Selbständige ist es nicht zu leisten, diese recht komplexen Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen zu bewerkstelligen und zu gewährleisten.

Daher bieten wir Unternehmen unsere Expertise auf den Gebieten Tax Compliance und Geldwäsche-Compliance als Dienstleistung an und stehen für die beiden Bereiche als externer Compliance Beauftragter zur Verfügung.

  • externer Compliance-Beauftragter für Tax Compliance
  • externer Compliance-Beauftragter für Geldwäsche-Compliance
  • Aufbau und Einrichtung einer Tax Compliance
  • Aufbau und Einrichtung einer Geldwäsche-Compliance

Lassen Sie sich von uns mit BAFA-Förderung beraten

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Logo

OBENHAUS Steueranwalt ist als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen gelistet, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung zu beraten. Das BAFA trägt in dem Fall einen Teil der Kosten.

Verfahrensdokumentation

Beratung zur Einführung einer Verfahrensdokumentation Kasse nach GoBD zur Vermeidung von Hinzuschätzungsrisiken in Steuerprüfungen

Tax Compliance

Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance) im Bereich Steuern

Geschäfte tätigen im Ausland

Aussenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen von Produkten und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten – Schwerpunkt Schweiz

Kassenbuchführung

Beratung zum sicheren Kassensystem und zu den Prozessen der Vorerfassung und Erfassung von Grunddaten sowie zur Einweisung von Kassenbedienern.

Geldwäsche-Compliance

Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Überwachung der Geldwäsche-Regeln

Personalprozesse

Beratungen zur Sicherung des Unternehmens durch Regelüberwachung im Personalbereich und zur Verhütung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie General- und Nachunternehmerhaftung

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