Durch die Globalisierung nehmen der Wettbewerb und die internationalen Warenströme ständig zu. Immer dann, wenn Waren aus der Europäischen Union (EU) ins Drittland oder umgekehrt bewegt werden, sind viele EU- und nationale Zollvorschriften zu beachten. Es handelt sich um ein sehr formales Rechtsgebiet. Diese Entwicklung erfordert ein Umdenken bei der Gestaltung der Lieferketten und der Organisation der Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Als wesentlicher Erfolgsfaktor rückt die zoll- und außenhandelsrechtliche Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette in den Blickpunkt der Unternehmen. Zudem weisen auch Umsatzsteuer und Zollrecht eine große Schnittmenge auf.
Zoll ist jedoch nicht mehr nur aus grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt. Historisch ist der Begriff synonym mit Grenzkontrollen und Einfuhrabgaben. Heutzutage sind der Zollverwaltung eine Vielzahl anderer, von grenzüberschreitenden Sachverhalten unabhängiger Tätigkeiten und Aufgaben zugewiesen. So ist dem Zoll die Bekämpfung der Schwarzarbeit zugewiesen. Dies umfasst die Problemstellungen Scheinselbständigkeit und illegale Beschäftigung von Ausländern, aber auch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe.
Auf diesem Gebiet können wir Sie kompetent und umfassend beraten. Ein Fokus unserer Beratung liegt dabei auf dem Einfuhrumsatzsteuerrecht. Dabei geht es zum einen darum, die Belastung mit Einfuhrumsatzsteuer soweit wie möglich zu reduzieren und zum anderen den Vorsteuerabzug in vollem Umfang zu sichern. Zudem spielen zeitliche Aspekte dabei im Hinblick auf Liquiditätseffekte eine Rolle. Um Kosten und Risiken zu vermeiden, müssen daher Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenhandel diese Vorgaben genau beachten.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Risiken zu mindern, nationale und internationale Waren- und Dienstleistungsströme optimal zu gestalten und Einsparungspotenzial bei den Verbrauchssteuern zu erkennen. Nur so können wir für Sie auf eventuelle Änderungen schnell reagieren und diese zeitnah in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Vielschichtige Regelungen zu Steuerbefreiungen und -entlastungen können bei entsprechender Nutzung durch Unternehmen zu umfangreichen Einsparchancen führen. Es sind vor allem die betrieblichen Abläufe daraufhin zu analysieren, ob diese mit den vorhandenen verbrauchsteuerlichen und zollrechtlichen Verfahrenserfordernissen optimal im Einklang stehen. Andernfalls ist zu prüfen, ob etwaige Erlaubnisse einzuholen oder nicht benötigte Genehmigungen zurück zu geben sind, um die Unternehmensprozesse bestmöglich zu gestalten.
Zahlreiche nationale und internationale Vorschriften regeln den internationalen Warenverkehr. Die deutsche Zollverwaltung überwacht penibel, ob alle Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden. Da bleiben Streitigkeiten nicht aus. Wir unterstützen Sie bei allen Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Wir vertreten Sie bei Rechtsbehelfen, Klageverfahren und bei Zollprüfungen. Außerdem beraten wir Sie bei Verhandlungen mit der Zollverwaltung und der Analyse zoll-, verbrauchsteuer- und außenhandelsrechtlicher Fragen.
- Stellungnahmen zum Zoll- und Verbrauchsteuerrecht und Vertretung gegenüber den Zollämtern;
- Vertretung in außergerichtlichen Verfahren sowie vor Gerichten – bis zum Europäischen Gerichtshof – bei Streitigkeiten in Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten;
- Führen von Verhandlungen mit den Zollbehörden.
- Unterstützung bei Zoll- und Außenprüfungen – auf Ihren Wunsch sind wir während der Prüfung bei Ihnen vor Ort.
Um Kosten und Risiken zu reduzieren, sollten Unternehmen die Fortschreibung der Zollvorschriften in ihre Prozesse einfließen lassen (Optimierung des Zollmanagements). Durch die Analyse der Zollabwicklung lassen sich Kostensenkungspotenziale, Risiken und Möglichkeiten zur Erhöhung der Effizienz aufdecken. Neben einer Bestandsaufnahme vor Ort entwickeln wir mit Ihnen ein Tax Compliance Management System zur Optimierung der Zollverfahren. Die Kosten beim Warenimport und -export lassen sich durch folgende Maßnahmen erheblich senken:
- Optimierung der Bemessungsgrundlage,
- Reduzierung der Abgabenbelastung durch Nutzung von Präferenzregelungen oder Zollaussetzungen;
- Einführung von Zollverfahren;
- Zertifizierung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) / Authorised Economic Operator (AEO);
- Automatisierung der Import- und Exportprozesse.
Bereits kleine Verstöße gegen Zollvorschriften können neben finanziellen Verlusten zu Bußgeld- und Strafverfahren führen. Eine weitere Folge ist, dass bereits erteilte Erleichterungen bei der Zollabwicklung wieder aufgehoben werden, was die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.
- Unterstützung bei Maßnahmen der Zollfahndung, z. B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen;
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren;
- Verteidigung in Strafverfahren und Bußgeldverfahren bei Verstößen in Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten.