Rechtsmittel nach der Betriebsprüfung — Einspruch, AdV, Klage, BFH
Nach der Betriebsprüfung kommen die geänderten Steuerbescheide. Dann beginnt die eigentliche Auseinandersetzung: Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Finanzgericht, BFH.
Stufe 1: Einspruch (§§ 347 ff. AO)
Einspruch gegen den Steuerbescheid innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos und hemmt den Eintritt der Bestandskraft. Die Begründung kann nachgereicht werden — aber Taktik beachten. Im Einspruchsverfahren: Erörterungsgespräch ansetzen, eigene Nachweise vorlegen, rechtliche Argumente entwickeln.
Aussetzung der Vollziehung (AdV) — § 361 AO / § 69 FGO
Parallel zum Einspruch: AdV beantragen. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmässigkeit des Bescheids bestehen, muss das Finanzamt die AdV gewähren — die Steuer muss dann bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden. Bei Ablehnung durch das Finanzamt: Antrag beim Finanzgericht (§ 69 FGO). → Details zum Einspruchsverfahren
Stufe 2: Klage beim Finanzgericht Hamburg (§ 40 FGO)
Nach erfolgslosem Einspruch: Klage beim FG Hamburg. Klagefrist: 1 Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Kein Anwaltszwang, aber anwaltliche Vertretung dringend empfohlen.
Stufe 3: Revision zum Bundesfinanzhof (BFH)
Nach einem FG-Urteil: Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH in München. Revision nur, wenn das FG die Revision zugelassen hat (§ 115 FGO) oder bei grundsätzlicher Bedeutung. Der BFH ist Rechtsfragen-Gericht — keine neue Tatsachenwürdigung. Bundesweit koordiniert, oft mit BFH-spezialisierten Kooperationspartnern.
Kontakt
Prüfungsanordnung oder laufende Betriebsprüfung — wir übernehmen ab sofort.
*Um Ihre Nachricht mit der gebotenen Anwaltsvertraulichkeit zu behandeln, öffnet sich ein Fenster, wo Sie uns eine verschlüsselte Nachricht zusenden können. Sie können Anhänge beifügen. Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung und Sie haben die Möglichkeit, die Nachricht zu downloaden.
Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben intern an die jeweilige unserer Kanzleien weitergeben, der Ihre Anfrage fachlich zuzuordnen ist.
Telefonisch: +49 40 180245-300