Schätzung durch das Finanzamt abwehren — Strategie und Vorgehen

Schätzung ist kein Freifahrtschein. Wer die Methoden kennt und die richtigen Nachweise vorlegt, reduziert die Schätzung — im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht Hamburg.

Schätzung ist nicht automatisch richtig

Das Finanzamt schätzt — das heisst nicht, dass die Schätzung rechtmässig oder der Höhe nach korrekt ist. Schätzungen müssen verhältnismässig sein, auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen und die bekannten Tatsachen berücksichtigen. Grobe Übermassschätzungen werden von Finanzgerichten regelmässig reduziert.

Sofortmassnahmen nach Schätzungsankündigung

Wenn der Prüfer eine Schätzung ankündigt oder die Schätzung bereits im Entwurf vorliegt:

  • Steueranwalt einschalten — sofort, nicht nach der Schlussbesprechung
  • Eigene Unterlagen sichern und strukturieren
  • Schätzungsgrundlage des Prüfers anfordern — was wurde wie berechnet?
  • Keine Einigung unter Druck in der Schlussbesprechung

Eigene Nachweise — das stärkste Mittel

Eigene, belegbare Zahlen schlagen die Prüferschätzung. Wer nachweisen kann, was tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde, hat den stärksten Angriffspunkt gegen die Schätzung. Dazu gehören:

  • Alternative Kalkulation auf Basis eigener Wareneinsätze und Preislisten
  • Nachgelieferte Kassenbücher oder rekonstruierte Aufzeichnungen
  • Bankkontoauszüge als Grundlage für Einnahmenermittlung
  • Erklärungen für Auffälligkeiten (Saisonalität, Umbaupause, Personalwechsel)

Schätzungsmethode des Prüfers angreifen

Neben eigenen Nachweisen: die Methodik des Prüfers prüfen und angreifen.

  • Chi²-Test — Berücksichtigung branchenspezifischer Preisstrukturen? Runde Beträge erklärt?
  • Zeitreihenvergleich — Strukturbrüche berücksichtigt? Saisonale Schwankungen erklärt?
  • Geldverkehrsrechnung — alle privaten Einnahmen und Erträge erfasst? Schenkungen, Erbschaften berücksichtigt?
  • Richtsatzsammlung — individuelle Abweichungsgründe (Standort, Kundschaft, Preisniveau) geltend gemacht?

Einspruchsstrategie

Einspruch gegen den Schätzungsbescheid innerhalb von 1 Monat. Die Einspruchsbegründung ist entscheidend: vollständige Sachverhaltsdarstellung, eigene Zahlen, Angriff auf die Schätzungsmethode.

  • Aussetzung der Vollziehung (AdV) gleichzeitig beantragen — keine Zahlung bis zur Entscheidung
  • Erörterungsgespräch mit dem Finanzamt ansetzen — häufig führt das zu einer Einigung
  • Kein Tatsachenzugeständnis im Einspruch, das im Finanzgerichtsverfahren bindet

Finanzgericht Hamburg — wann Klage sinnvoll

Wenn der Einspruch erfolglos bleibt, ist die Klage beim Finanzgericht Hamburg der nächste Schritt. Schätzungen sind häufig erfolgreiche Klagegegenstände — gerade wenn die Schätzungsmethode fehlerhaft ist oder eigene Nachweise vorliegen, die das Finanzamt nicht ausreichend berücksichtigt hat.

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